DEPA – Gesellschaft für Kranausleger

Whistleblower protection act

 

Dient zur Meldung im Rahmen der beruflichen, unternehmerischen oder dem dienstlichen
Kontext bei DEPA von:

– Verstöße, die strafbewehrt sind (strafbare Handlungen)
– Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von
Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer
Vertretungsorgane dient

– Sonstige Rechtsverstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes oder der Länder sowie
bestimmte unmittelbar geltende Rechtsakte der EU und der Europäischen Atomgemeinschaft

Bei DEPA unter:

Mail: meldestelle@depa.de oder
Telefon: 0214 87009 27

Die persönlichen Daten der Hinweisgebenden werden vertraulich nach den Vorgaben der
Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet.

Durch die berechtigte Meldung von Missständen entstehen Ihnen keine Nachteile.

Die DEPA interne Meldestelle dient nicht für Meldungen über rein privates Fehlverhalten.

Ergänzend zur internen Meldung sieht das Gesetz die Möglichkeit einer externen Meldung vor.
Zu diesem Zweck errichtet der Bund beim Bundesamt für Justiz die externe Meldestelle des
Bundes. Link hierzu:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html

Wer vorsätzlich oder fahrlässig falsche bzw. unbegründete Meldungen macht, muss mit
arbeitsrechtlichen Sanktionen rechnen.

Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die, insbesondere als Teil der internen Meldestelle, die Vorgaben
zur Vertraulichkeit nicht wahren.

29.12.2023
Geschäftsleitung